Tageskarten

Infomationen Tageskarten

Bestimmungen Tageskarte


Die Tageskarte ist nur gültig in Verbindung mit dem Jahresfischereischein und ist nicht übertragbar.
Sie erlaubt, den Fischfang mit zwei Handangeln mit je einem Haken und fischwaidgerechter Ausrüstung in der Zeit von 0-24 Uhr auszuüben.
Die Ausübung des Angelns geschieht auf eigene Gefahr.

Mindestmaße: Hecht = 55 cm, Zander = 50 cm, Aal = 50 cm, Karpfen = 35 cm, Schleie = 25 cm

Schon- bzw. Sperrzeiten: Hecht und Zander vom 15. Februar bis 31. Mai

In dieser Zeit sind alle Raubfischangelmethoden verboten. Für hier nicht aufgeführte Fischarten gelten die jeweils gesetzlichen Bestimmungen.

Mit dem Erwerb der Tages-/Nächtekarte erkennt der/die Angler(in) nachfolgende Bestimmungenen an:

    Kenntnis und Beachtung der den Fischfang regelnden Gesetze und Verordnungen sowie waidgerechtes Verhalten am Gewässer sind Voraussetzungen zum Erwerb dieser Fischereierlaubnis
    Verboten sind:
    – Alle nicht beaufsichtigten, fängigen Handangeln (die Angeln sind ständig zu beaufsichtigen; der Angler muss sofort eingreifen können).
    – Zelte, auch Schirmzelte mit Seitenwand
    – Das Legen von Schnüren
    – Das Fischen mit Zwillings- oder Drillingshaken auf Friedfische
    – Die Verwendung des lebenden Köderfisches
    – Das Anlegen von Futterstellen
    – Alle nach dem Fischereigesetz NRW verbotenen Fangmethoden
    – Jede Beschädigung der Ufer, der Uferbepflanzung und Wasserpflanzen
    – Das Angeln von den Stegen und vom Boot
    – Das Angeln in der Fischschutzzone
  
    Am Gewässer ist auf Ruhe und Sauberkeit zu achten. Das Verschmutzen des Gewässers und der Ufer ist untersagt. Wer von einem verschmutzten Platz aus angelt, kann wie der Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur auf öffentlichen Parkplätzen und das Befahren nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
    Zum Anfüttern ist nur 1/2 Liter Trockenfutter pro Tag/Nacht zugelassen.
    Fangbegrenzung für einen Tag und Nacht: 1 Hecht und 1 Zander, 3 Regenbogenforellen, 1 Karpfen und 2 Schleien. Übrige Weißfische und Aal sind nicht begrenzt. Die aufgeführten Mindestmaße und Schonzeiten sind strikt einzuhalten. Alle übrigen Fischarten nach dem Gesetz.
    Gefangene Fische, die gemäß Fangbeschränkung mitgenommen werden, sind sofort waidgerecht abzutöten und in die umseitige Fangliste einzutragen. Die übrigen Fische sind vorsichtig vom Haken zu lösen und schonend ins Wasser zurückzusetzen.
    Der Inhaber/Die Inhaberin dieses Erlaubnisscheines ist verpflichtet, der Polizei, den Fischereiaufsehern und den vom ASV Bensberg e.V. ermächtigten Kontrollpersonen ( sofern diese sich als Kontrolleure ausweisen können ) diese Erlaubnis einschließlich der sonstigen Ausweise sowie den Fang auf Verlangen vorzuzeigen.
    Für eventuelle Unfälle oder Schäden, die vorsätzlich verursacht werden, haftet keinesfalls der ASV Bensberg e.V..
    Ein Verstoß gegen obige Bestimmungen hat den sofortigen, entschädigungslosen Einzug dieser Fischereierlaubnis zur Folge. Darüber hinaus kann der Vorstand des ASV Bensberg e.V. zeitlich begrenzte oder dauernde Gewässersperren verhängen und bei schweren Verstößen Strafanzeige stellen.

Die Fangliste auf der Rückseite der Tages-/Nächtekarte muss vor Verlassen des Gewässers für den Tag/ die Nacht vollständig ausgefüllt sein. Bei Abgabe an die Verkaufsstelle erfolgt Pfandrückgabe.

 

Für Jugendliche gibt es nur die Tageskarte!

Sie ist gültig nur für Jugendliche, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen die Fischerprüfung abgelegt haben. Dann dürfen sie auch alleine angeln. Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht die Fischerprüfung abgelegt haben, dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der Inhaber eines Fischereischeins ist, angeln. Dies haben Jugendliche vorab sicherzustellen.
Jugendliche erhalten mit der Tageskarte die Erlaubnis, in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins in Rufweite, den Fischfang mit einer Handangel mit einem Haken und fischwaidgerechter Ausrüstung in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang auszuüben. Es sind alle Raubfischangelmethoden verboten.

Ansonsten gelten auch für die Jugendlichen die zuvor genannten Vorschriften.
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